Die Nutzung ist nur Bürger/innen der Gemeinden Wahlbach und Schnorbach gestattet.
Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes
grundsätzlich ausgeschlossen.
Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt,
kein Rasenschnitt und keine Gartenabfälle.
Das Material ist ungebündelt (kein Draht, kein Kunststoff) und
ohne andere Fremdstoffe und Behältnisse (z.B. Säcke,
Kartons) abzulagern.
Der Durchmesser des Baum- und Strauchschnittes ist
unbegrenzt und darf bis zu einer Länge von 2,50 m abgelagert
werden.
Wurzelstöcke sind nicht zulässig.
Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und
Strauchschnitt ist rechtswidrig.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Auf dem Sammelplatz sind Feuer, offenes Licht und Rauchen
verboten.
Die Benutzungsordnung finden sie hier
Eine Saisonbiotonne können sie bei der Rhein - Hunsrück Entsorgung bestellen.